Wer hat Anspruch auf FIP?
Anspruchsberechtigt sind in der Regel aktive und pensionierte Mitarbeitende von FIP-Mitgliedern. Auch Familienangehörige können unter bestimmten Bedingungen berechtigt sein. Nach zwölf Monaten Betriebszugehörigkeit können Mitarbeitende den Berechtigungsausweis beantragen. Bitte wende dich für die Beantragung und Inanspruchnahme an deine Personalabteilung.